- zurückreichen
- zu|rụ̈ck||rei|chen 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \zurückreichen zurück-, wiedergeben ● einem Passanten die Ausweispapiere \zurückreichenII 〈V. intr.〉 sich zurückverfolgen lassen, sich bis in eine bestimmte Epoche erstrecken, entstanden sein ● die Anfänge der Handwerkskunst reichen bis ins Mittelalter zurück
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zu|rụ̈ck|rei|chen <sw. V.; hat:der Zöllner reichte mir den Pass zurück.2. (zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit) angefangen haben, entstanden sein:die Tradition reicht [bis] ins Mittelalter zurück.* * *
zu|rụ̈ck|rei|chen <sw. V.; hat: 1. wieder ↑zurückgeben (1a) : der Zöllner reichte mir den Pass zurück. 2. (zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit) angefangen haben, entstanden sein: die Tradition reicht [bis] ins Mittelalter zurück; Die Entwicklung der SS-20 ... reicht 18 Jahre zurück (NZZ 11. 4. 85, 1).
Universal-Lexikon. 2012.